Urteil des Landgerichts: Bewährungsstrafe für Arzt nach tödlicher Narkose

Bei einer Zahnbehandlung unter Narkose kommt es zu einer tödlichen Panne: Der Anästhesist übersieht eine Fehlfunktion am Narkosegerät – in der Folge stirbt die Patientin.

Wegen des Todes einer Patientin hat das Landgericht Osnabrück einen Narkosearzt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der heute 74 Jahre alte Anästhesist habe sich bei einer Zahnbehandlung Körperverletzung und fahrlässige Tötung zuschulden kommen lassen, teilte das Landgericht mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Der Arzt hatte es dem Gericht zufolge vor der Behandlung unterlassen, einen Funktionstest und einen Kurzcheck am Narkosegerät vorzunehmen. Dadurch fiel nicht auf, dass wegen eines defekten Ventils kein Sauerstoff durch das Gerät floss. Als er erkannte, dass seine 63 Jahre alte Patientin nicht mit Sauerstoff versorgt wurde, habe er es unterlassen, die Frau vom Narkosegerät zu trennen und zu beatmen. 

Arzt erkannte Kreislaufstillstand nicht 

Bei der Patientin kam es daher zu einem funktionellen Kreislaufstillstand, was der Angeklagte aber nicht erkannt habe. Er habe bis zum Eintreffen des Notarztes versucht, sie über das Narkosegerät zu beatmen. Der Notarzt habe die Patientin zwar wiederbeleben können, sie sei aber nach wenigen Tagen an den Folgen der Sauerstoffunterversorgung gestorben, hieß es. 

Für den Angeklagten habe gesprochen, dass er im Kern sein Verhalten gestanden habe, nicht vorbestraft sei und zum 31. März 2025 seine Approbation zurückgeben wolle. Weil zu erwarten sei, dass er künftig keine Straftaten mehr begehen würde, habe das Gericht eine Bewährungsstrafe für angemessen gehalten, hieß es.