Nach Urteil zu Tübingen: Steuer auf Wegwerfverpackungen wird diskutiert

Berge von Einwegmüll sorgen in vielen Kommunen für Ärger. Nach dem Vorbild Tübingens wird die Einführung der Verpackungssteuer diskutiert – auch in Mecklenburg-Vorpommern.

50 Cent extra für Einweg-Kaffeebecher und Pommes-Schalen? Wer in Imbissen und Fastfood-Läden Wegwerfverpackungen ausgibt, könnte mit einer Abgabe belegt werden. Doch noch ist nicht klar, ob Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern diese Verpackungssteuer einführen, um die Verursacher an der Müllbeseitigung finanziell zu beteiligen und Einwegmüll zu vermeiden. 

Die Hansestadt Rostock prüft das, wie ein Sprecher sagte. „Zudem hat die Verwaltung Kenntnis darüber, dass innerhalb der Mitglieder der Bürgerschaft und des kommunalpolitischen Raumes das Thema derzeit diskutiert wird.“ Auch Greifswald nimmt das Thema in den Blick. Die Stadtverwaltung wolle Kontakt nach Tübingen aufnehmen, um sich zu informieren, sagte eine Sprecherin.

Tübingen als Vorbild für Steuer

In Tübingen gilt die Verpackungssteuer bereits seit 1. Januar 2022. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte vor kurzem entschieden, dass die Erhebung der lokalen Steuer auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke rechtmäßig ist. Eine Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen.

Andere Städte in Mecklenburg-Vorpommern sind zurückhaltend. In Stralsund etwa hatte sich 2023 die gemeinsame Stadtfraktion aus Bündnis 90/Grünen und Die Partei für die Einführung einer Verpackungssteuer starkgemacht, scheiterte mit ihrem Vorstoß aber in der Bürgerschaft. Neubrandenburg plant ebenfalls keine Einführung einer solchen Steuer, wie ein Stadtsprecher sagte.

Bundesweit haben sich angesichts von Müllbergen zahlreiche Städte offen für eine Steuer auf To-go-Einwegverpackungen gezeigt. In Umfragen der Deutschen Umwelthilfe in den Jahren 2023 und 2024 signalisierten der Organisation zufolge 120 Städte Interesse.