Ein junger Mann muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Die Anklage geht davon aus, dass er einen Nebenbuhler aus Eifersucht tötete – der Beschuldigte gibt Auskunft.
Ein wegen Mordes angeklagter Mann hat sich zum Prozessauftakt im Landgericht Dresden auf Notwehr berufen. Der Görlitzer muss sich zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod eines Bekannten vor einer Strafkammer verantworten. „Ich hab ihn nicht ermordet“, sagte der 29-Jährige am Freitag. „Wir hatten einen schönen Abend.“ Dann habe der Andere plötzlich ein Messer gezogen.
Laut Anklage tötete der Beschuldigte an diesem 15. April 2024 absichtlich einen Nebenbuhler, aus Eifersucht, heimtückisch und aus niederen Beweggründen. Die Männer hatten sich in der Stadt verabredet. „Es ging um Weibergeschichten“, sagte Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu. Dabei kam heraus, dass das spätere Opfer was mit Ex-Freundinnen des Angeklagten oder sie ihm ausgespannt hatte. „Er fühlte sich massiv in seiner Ehre verletzt und entschloss sich, einen unliebsamen Rivalen zu töten.“
Der Angeklagte widersprach und gab an, dem 28-Jährigen bei einer Rangelei das Messer entwendet zu haben, als er damit auf ihn zukam. „Ich hatte Angst“, erklärte er und gab zu: „Ich habe zugestochen.“ Wie oft, wisse er nicht mehr. Nur, dass er das Messer fallen ließ und weglief. „Das war aber keine Notwehr“, kommentierte der Vorsitzende Richter die Aussage. „Als Sie ihn entwaffnet haben, war der Angriff ja vorbei.“
Stich ins Herz bei Umarmung zum Abschied
Laut Anklage zog der Beschuldigte bei der Verabschiedung mit freundschaftlicher Umarmung ein Messer und stach „fünfmal kräftig“ zu. Das alkoholisierte Opfer konnte sich nicht effektiv wehren. Einer der Stiche traf ins Herz, der junge Mann verblutete innerhalb kürzester Zeit, „wie vom Angeklagten gewollt“. Die Leiche des 28-Jährigen wurde wenig später von Zeugen im Eingang eines Mehrfamilienhauses gefunden, für ihn kam jede Hilfe zu spät. Der 29-Jährige hat weder Ausbildung noch Beruf und ist seit Mai 2024 in Untersuchungshaft.