Wer einen Ausweis zum Parken in seiner Anwohnerparkzone haben möchte, muss dafür eine Gebühr zahlen. In Schleswig-Holstein ist sie einheitlich in allen Kommunen. Das will die Umwelthilfe anders.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert ein Ende der Deckelung der Kosten für Anwohnerparkausweise in Schleswig-Holstein. Aktuell dürfen die Kommunen nicht mehr als 30,70 Euro im Jahr verlangen. „Höhere Parkgebühren sind ein notwendiger Schritt für die Mobilitätswende und für eine gerechtere Verteilung unseres öffentlichen Raums“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.
In elf Bundesländern sei die bis 2020 bundesweit geltende Obergrenze bereits gekippt worden. Die DUH fordert eine Mindestgebühr von 360 Euro pro Jahr.
Als Vorbild nennt sie die nordrhein-westfälischen Städte Münster und Bonn, die 260 Euro und 360 Euro im Jahr für die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises berechnen. In der schwedischen Hauptstadt Stockholm seien sogar bis zu 1.309 Euro pro Jahr fällig.
Ein Anwohnerparkausweis ist allerdings keine Garantie, auch einen Parkplatz zu finden. Er berechtigt lediglich dazu, in einem definierten Gebiet auf öffentlichen Flächen zu parken, wo es zulässig ist.