Der ehemalige Sportgeschäftsführer des VfL Osnabrück hatte nach einer Niederlage den vierten Offiziellen berührt. Das Bundesgericht des DFB hat die ursprünglichen Sanktionen nun halbiert.
Der frühere Sportgeschäftsführer des Drittligisten VfL Osnabrück, Philipp Kaufmann, kann von sofort an wieder im Fußball-Bereich tätig werden. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gab der Berufung gegen seine Strafe zum Teil statt.
Das DFB-Sportgericht hatte in seinem Urteil vom 12. Januar Kaufmann verboten, für die Dauer von zwei Monaten ein Amt innerhalb des DFB, seiner Mitgliedsverbände und deren Vereine auszuüben. Ferner hatte es gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro verhängt. Das Bundesgericht verkürzte nun die Sperre auf einen Monat. Sie ist damit seit Mitte Februar beendet. Die Geldstrafe wurde um die Hälfte auf 2.000 Euro reduziert.
Der am 10. Dezember beim VfL freigestellte Kaufmann hatte zwei Tage zuvor nach der 0:2-Niederlage des VfL bei Viktoria Köln dem vierten Offiziellen ohne Verletzungsabsicht einen leichten Schlag mit der flachen Hand auf den Schulter- beziehungsweise Rückenbereich versetzt.