Die Neuwahl von Alpirsbach rückt in greifbare Nähe: Wahlsieger Sven Christmann will ein Gerichtsurteil akzeptieren. Eine Frist gilt es aber noch zu beachten.
Die Bürger von Alpirsbach im Schwarzwald müssen demnächst einen neuen Rathauschef wählen: Sven Christmann, der vor knapp einem Jahr die Bürgermeisterwahl gewonnen hatte, will ein Gerichtsurteil zur Wählertäuschung hinnehmen. Christmann werde keine Rechtsmittel einlegen, teilte sein Anwalt der Deutschen Presse-Agentur mit.
Frist läuft noch bis Mittwoch
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sind die Wähler durch Christmann getäuscht worden. Der Wahlsieger habe mit nicht vollständigen Aussagen zu seinem Dienstverhältnis bei der Polizei die Wähler fehlgeleitet.
Mit dem Verzicht auf Rechtsmittel ist der Weg für eine Neuwahl frei. Theoretisch könnte Christmann aber noch bis Mittwoch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. Erst dann läuft die Rechtsmittelfrist laut Gericht aus.
Amt sah Wähler getäuscht und annullierte Wahl
Der parteilose Polizeihauptkommissar Christmann hatte bei der Stichwahl in dem 6.000-Einwohner-Ort im Landkreis Freudenstadt Ende April 2024 knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten. Das Landratsamt Freudenstadt annullierte jedoch die Wahl und verlangte eine Neuwahl, weil es Christmann vorgeworfen hatte, die Wähler im Hinblick auf sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht zu haben. Dagegen hatte Christmann geklagt.
Christmann hätte aus Sicht der Behörde darüber aufklären müssen, dass er aufgrund von Ermittlungen wegen möglicher Bestechlichkeit bei der Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei nicht aktiv im Dienst ist.
Gericht sieht Wahlbeeinflussung
Nach Feststellung des Verwaltungsgerichts war dem Kläger die Führung der Dienstgeschäfte unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt worden – wegen des Verdachts, dass er sich in einem dienstlichen Beschaffungsvorgang einen vermögenswerten Vorteil verschafft habe. Indem Christmann kurz vor der Wahl dementiert habe, dass er deshalb suspendiert worden sei, habe er eine „bedeutsame Täuschung“ begangen, so das Gericht. Diese sei geeignet gewesen, das Ergebnis der Wahl gesetzwidrig zu beeinflussen.