Bundesrat: NRW stimmt mit Vorbehalten für Finanzpaket

NRW sieht in der Grundgesetzänderung für das Milliarden-Paket für Verteidigung und Infrastruktur mehr Chancen als Nachteile. Die Vize-Ministerpräsidentin bringt dennoch eine Mängelliste vor.

Der Bundesrat hat auch mit der Zustimmung Nordrhein-Westfalens den Weg für gemacht für ein Milliarden-Finanzpaket von Union und SPD. Wie schon im Bundestag kam auch in der Länderkammer die nötige Zweidrittelmehrheit für die entsprechende Änderung des Grundgesetzes zustande.

Mit dem Paket erhalte die „Demokratie die Möglichkeit, ihre Zähne zu zeigen“ und die Bürger in Europa zu schützen und zu verteidigen, sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur (Grüne), die im Bundesrat für das schwarz-grün regierte NRW sprach. Allerdings seien die Bundesländer bei dieser außergewöhnlichen Reform nicht ausreichend in die Entscheidungsfindung einbezogen worden. 

Eine ausreichende Beteiligung sei „keine Frage der Höflichkeit“, sondern von der Verfassung vorgeschrieben, unterstrich die Grüne. „Und das sollte über eine schlichte Ja- oder Nein-Frage hinausgehen.“ Stattdessen hätten die Länder dem ausverhandelten Paket im Bundesrat nur zustimmen können, ohne sich konstruktiv einzubringen.

Mängelliste aus NRW

Neubaur listete einige konkrete Punkte auf, die bei einer Einbeziehung der Länder aus ihrer Sicht besser hätten geregelt werden können.

Die Aufteilung der 500 Milliarden Euro Sondervermögen überzeuge nicht. Obwohl Länder und Kommunen 60 Prozent der Investitionstätigkeit stemmten, erhielten sie nur 20 Prozent der Summe. Mit Blick auf den bereits bestehenden Investitionsstau in den Kommunen in Höhe von 186 Milliarden Euro, wäre eine bessere Aufteilung möglich gewesen.Gleichzeitig entscheide die Bundesregierung am Ende alleine, wie und wofür der größte Anteil des Sondervermögens ausgegeben werde. „Es ist bislang keine abgesicherte Möglichkeit für die Länder, Einfluss zu nehmen und sicherzustellen, dass es sich um zukunftsfeste, zielgerichtete und zusätzliche Investitionen für die Kommunen und das Land handelt“, monierte Neubaur. Die Länder hätten auch keine abgesicherte Möglichkeit, auf Vereinfachung, Beschleunigung oder einen Praxis-Check zu beharren. Bei der Frage, wie nun die Kreditaufnahme der Länder konkret gestaltet werde, seien viele Fragen offen. Die Länder dürfen künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen – das wären in diesem Jahr ungefähr 15 Milliarden Euro. Bisher gilt für die Länder eine Schuldengrenze von null. „Es gibt kein Wort zur Schuldentilgung, kein Wort zu einer nachhaltigen und gerechten Lastenverteilung gegenüber den künftigen Generationen“, kritisierte Neubaur weiterhin. „Ab sofort muss die Frage im Mittelpunkt stehen, wie wir die Investition ins Rollen bekommen.“ Das setze einen Mentalitätswechsel voraus: „Nicht mehr das kleine Karo, sondern der große Wurf müssen zählen.“ Das müsse vorgelebt werden bei den nächsten Brücken-Sanierungen, Industrieprojekten oder der großangelegten Sanierung von Kitas und Schulen.

Mehr Vor- als Nachteile 

„Am Ende überwiegen für uns Chancen und deswegen unterstützen wir den Kompromiss, den wir gefunden haben“, erklärte die Grünen-Politikerin. „Es bleibt richtig, dass wir den Staat in die Lage zu versetzen, massiv in unsere Infrastruktur zu investieren, auf die wir alle angewiesen sind und dass wir dabei den Klimaschutz besonders ernst nehmen.“

Bei der Abstimmung im Bundesrat enthielten sich nur Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz, alle anderen Länder stimmten zu. Enthaltungen gelten im Bundesrat wie ein Nein.