Unschöne Trennung: Endlos-Streit um Regenbogencamp – Es geht um Entschädigung

So oder so: Das Ende des idyllischen Regenbogencamps in Prerow ist unrühmlich. Der Vertrag gekündigt, die Kontrahenten verfeindet, Heerscharen von Anwälten beschäftigt. Und kein Ende in Sicht.

„Eine Möglichkeit für eine gütliche Einigung gibt es nicht“, hielt Richterin Stefanie Saldsieder schon vier Minuten nach Beginn der Verhandlung im Protokoll fest. Die Fronten sind hart im Rechtsstreit um den idyllisch gelegenen Dünen-Campingplatz in Prerow, der seit Jahrzehnten als Regenbogencamp bekannt ist. Vor dem Landgericht Stralsund ging es um Pachtzinsen, Vertragsrecht und Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte als Eigentümerin der Campingsplatzfläche der Regenbogen AG den Pachtvertrag bereits zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Das Unternehmen weigert sich bis dato zu gehen, verweist auf bestehende Verträge sowie auf getätigte Investitionen und macht Entschädigungsansprüche geltend. „Wir haben alles gebaut“, sagte Patrick Voßhall, der wie sein Bruder Marc vor Gericht erschien. Beide sind Vorstände der Regenbogen AG. Auch ihr Vater, Rüdiger Voßhall, kam nach Stralsund, um als Zeuge auszusagen.

Zeuge wollte Alter nicht laut nennen

Der Firmengründer und langjährige Unternehmenschef sollte unter anderem Auskunft geben, ob und welche Entschädigungsvereinbarungen es für den Fall eines Pachtvertragsendes gegeben habe. Voßhall Senior riskierte dabei gleich zu Beginn seiner Aussage ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Kammer, weil er sich weigerte, sein Alter und seinen Wohnort laut zu nennen und der Kammer stattdessen eine Kopie seines Personalausweises reichte. Letztlich wurde das Alter doch laut zu Protokoll gegeben. Zudem gab er eine Geschäftsadresse an.

In seiner Aussage schilderte er dann Vereinbarungen, wonach in Höhe des Verkehrswertes entschädigt werden solle, wenn der Pachtvertrag beendet und Prerow weiter als Campingplatz betrieben werde. „Wenn sie das heute bei EBay-Kleinanzeigen reinstellen, bekommen sie sofort 20 Millionen Euro“, sagte Voßhall. Der 71-Jährige warf Umweltminister Till Backhaus (SPD) Wortbruch vor. Er habe ihm per Handschlag zugesichert, dass es mit einem geänderten Konzept für Regenbogen weitergehe. „Ich hatte gar keinen Grund, daran zu zweifeln. Für mich war das ein Vertrag.“

Entscheidung am 6. Mai

Ein neuer Betreiber für den Campingplatz ist schon lange gefunden. Das Land beharrt auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Im Verhandlungssaal in Stralsund mangelte es nicht an juristischem Sachverstand. Auf der Seite des Landes Mecklenburg-Vorpommern nahmen drei Anwälte Platz und auf der Gegenseite ebenfalls drei. Die Kammer bestand aus zwei Richterinnen und einem Richter. Das öffentliche Interesse war groß, im Zuschauerraum saßen auch betroffene Dauercamper, die mit Sorge auf die Zukunft „ihres“ schon in DDR-Zeiten bekannten Campingplatzes schauen.

Wie es weiter geht mit dem Campingplatz, ist noch unklar. Einen Teil der Flächen musste die Regenbogen AG bereits räumen. Dabei handelte es sich um Stellplatzflächen in den Dünen. Ob das Landgericht eine Grundlage für Entschädigungen sieht, will es am 6. Mai in seiner Entscheidung verkünden. Die Richterin deutete bereits an, dass es keinen gültigen Vertrag mehr gebe. Sollte die Entscheidung zuungunsten des Betreibers ausfallen, dürfte der Fall die nächste Instanz beschäftigen. Einer der Regenbogen-Anwälte machte schon klar: „Wir würden in Berufung gehen, und das auch tun.“