Sieben Tote in München: Ermittlungen zu tödlichem Brandanschlag auf jüdisches Altersheim vor 55 Jahren

Im Februar 1970 starben bei einem Anschlag auf ein jüdisches Gemeindezentrum in München sieben Menschen. Der Täter wurde nie gefunden – bis jetzt?

55 Jahre nach dem Brandanschlag auf ein jüdisches Altersheim in München mit sieben Toten haben die Behörden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat ein Prüfverfahren eingeleitet, nachdem sich eine Privatperson mit neuen Hinweisen gemeldet hatte, wie der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Andreas Franck, bestätigte. Zuvor hatte die Zeitungsgruppe „Münchner Merkur/tz“ darüber berichtet.

Sieben Menschen waren am 13. Februar 1970 bei einem nächtlichen Brandanschlag auf das Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde in München, in der sich auch ein Altenheim befand, gestorben. Brennendes Benzin im Flur hatte den Opfern den Fluchtweg versperrt.

Wer für das verheerende Attentat auf die jüdischen Bewohner, darunter zwei KZ-Überlebende, verantwortlich war, blieb jahrzehntelang ungeklärt.

Brandanschlag in München: Hinweis auf eine bestimmte Person

Er habe den neuen Hinweis gemeinsam mit dem Staatsschutz des Polizeipräsidiums München in einem Vorermittlungsverfahren auf Plausibilität geprüft, sagte Franck. Dieser Hinweis richtete sich seinen Angaben zufolge gegen eine bestimmte Person. Die vorläufige Prüfung habe ergeben, dass der Verdacht gegen diese Person nachvollziehbar erscheint.

Obwohl diese Person, zu der die Generalstaatsanwaltschaft zunächst keine weiteren Angaben machte, inzwischen nicht mehr lebt, wurde ein Ermittlungsverfahren eröffnet, das vor allem das Motiv des mutmaßlichen Täters klären soll.

„Wenn sich dabei Hinweise auf noch lebende Tatbeteiligte ergeben sollten, wird auch dem nachgegangen“, betonte Franck. „In einer langen Reihe von Anschlägen gegen Juden nach 1945 war dies einer der schlimmsten. Es ist Aufgabe von Justiz und Polizei, hier so weit als möglich aufzuklären – auch wenn der mögliche Täter bereits verstorben ist.“