Parteien kommen in Thüringen nur in den Landtag, wenn sie mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten. Dagegen hat eine kleine Partei geklagt – und verloren.
Der Thüringer Landtag muss nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts in Weimar die Fünf-Prozent-Sperrklausel für Landtagswahlen nicht senken oder abschaffen. Eine Überprüfung der Klausel hatte die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) verlangt. Damit gilt weiterhin, dass Parteien mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten müssen, um ins Thüringer Parlament einzuziehen. So ist es auch in der Landesverfassung verankert.
Thüringens Verfassungsrichter bezeichneten den Antrag der ÖDP als unzulässig, weil eine Handlungsverpflichtung des Landtags von vornherein ausscheide. „Die Sperrklausel ist Bestandteil der Thüringer Verfassung“, erklärten Thüringens höchste Richter.
Die ÖDP steht für eine Reihe kleiner Parteien, die in der Regel weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten. Sie war im vergangenen Jahr mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie die vorläufige Außerkraftsetzung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Landtagswahl im September erreichen wollte.