Landgericht Bielefeld: Staatsanwalt fordert Bewährung im Sterbehilfe-Prozess

Ein 60-Jähriger half seinen Eltern beim Sterben. Die Staatsanwaltschaft sieht Beihilfe zum Totschlag, der Verteidiger einen Akt der Nächstenliebe. Jetzt steht das Urteil an.

Im Prozess um eine mögliche Sterbehilfe für seine Eltern fordert die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten. Zwar könne einem der 60-Jährige leidtun. Es sei ein tragischer Fall, der sich deutlich von anderen Fällen hier am Schwurgericht abhebt, sagt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Dennoch sei der Angeklagte wegen Beihilfe zum Totschlag zu verurteilen. Der Staatsanwalt fordert eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung

Der Verteidiger des Mannes sprach sich für einen Freispruch aus. Sein Mandant habe nicht aus krimineller Energie gehandelt, sondern aus Mitgefühl als Akt der Nächstenliebe. Sollte das Gericht das anders sehen, sollte es eine angemessene Bewährungsstrafe verhängen. Das Landgericht Bielefeld will am Nachmittag das Urteil verkünden.

Angeklagt ist ein 60-Jähriger aus Werther in Ostwestfalen. Er hatte im Januar 2024 dabei geholfen, dass sein 88 Jahre alter Vater sich selbst und die 86 Jahre alte Mutter töten konnte. Dazu hatte er Heliumgas gekauft und im Internet Masken bestellt. Außerdem baute er eine Haltevorrichtung. Zum Todeszeitpunkt war der Sohn nicht dabei. Nach seiner Überzeugung wollten die Eltern gemeinsam aus dem Leben scheiden. Seine Mutter war schwer dement und pflegebedürftig, der Vater immer mehr mit der Situation überfordert. 

Der Sohn hatte die Vorwürfe eingeräumt. Das Problem im Prozess: Die Mutter hatte ihren Todeswillen zwar zu früheren Zeitpunkten geäußert, aber wegen ihrer schweren Erkrankung nicht mehr vor dem gemeinsamen Suizid.