Geflügelfest ist hochansteckend. Infizierte Tiere sterben meist schnell. Im Landkreis Mansfeld-Südharz gelten immer strengere Regeln, um die Ausbreitung zu stoppen.
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt gibt es seit heute die erste Sperrzone um einen betroffenen Betrieb. Wie der Landkreis Mansfeld-Südharz mitteilte, ist die Zone zweiteilig. Geflügelfleisch und Eier aus den Orten Berga, Kelbra, Thürungen und Roßla dürfen bis auf weiteres nicht mehr verkauft oder anders in Verkehr gebracht werden.
Zuvor hatte das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, dass es in einem Betrieb dort einen Fall von Vogelgrippe gegeben hat. 40.000 Legehennen – der gesamte Bestand des Betriebes – wurde schon am Donnerstag gekeult.
Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit. Sie ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. Tote Vögel sollen nicht angefasst, sondern den Behörden gemeldet werden.
Strenge Regeln innerhalb der Sperrzone
Der Sperrbezirk besteht aus zwei Schutzzonen. Eine hat einen Radius von drei Kilometern, die andere einen Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb. Es gelten jeweils besondere Regeln. Etwa müssen die Tiere in Ställen vor Wildvögeln geschützt sein, und Halterinnen und Halter müssen spezielle Maßnahmen zur Hygiene vornehmen.
Auch im übrigen Landkreis gilt weiterhin eine Stallpflicht. Vor einigen Tagen waren am Stausee Kelbra erste tote und erkrankte Tiere gefunden worden. Das Areal an dem See darf derzeit nicht betreten und befahren werden. Geflügelausstellungen, -märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind in Mansfeld-Südharz momentan verboten.
Auch in anderen Regionen gab es bestätigte Fälle von Vogelgrippe und Verdachtsfälle gegeben. In acht Landkreisen und kreisfreien Städten ist eine Stallpflicht in Kraft. Auch dort gelten derzeit besondere Regeln für die Haltung von Geflügel. So soll verhindert werden, dass sich die Vogelgrippe weiter ausbreitet.










