Wettbewerbsrecht: Kartellamt schaut Kraftstoffgroßhandel genau auf die Finger

Die Behörde geht damit einen Schritt in Richtung möglicher Maßnahmen und nutzt zum ersten Mal ein neues Instrument, das auch ohne einen direkten Verstoß einzelner Unternehmen greifen kann.

Das Bundeskartellamt prüft mögliche Wettbewerbsprobleme im deutschen Kraftstoffgroßhandel. Nachdem eine jüngst veröffentlichte Sektoruntersuchung entsprechende Hinweise ergab, hat die Behörde nun ein Verfahren eingeleitet, um die Situation genauer zu prüfen. Konkret gehe es dabei um die Frage, „ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt“.

Dabei nutzt die Behörde erstmals ein neues Instrument, das ihr seit 2023 zur Verfügung steht. „Wenn der Wettbewerb in einer Branche schon aufgrund struktureller Gegebenheiten gestört ist, stößt das klassische Kartellrecht, das an einen Gesetzesverstoß einzelner Unternehmen anknüpft, an seineGrenzen“, erklärt Präsident Andreas Mundt. Das neue Instrument erlaubt den Wettbewerbshütern inzwischen aber, auch gegen strukturelle Probleme vorzugehen. 

Im Kraftstoffgroßhandel sehe man Anhaltspunkte für eine solche strukturelle Störung des Wettbewerbs, sagt Mundt. „Insbesondere die hier weit verbreiteten Preisinformationsdienste könnten ein hohes wettbewerbliches Risiko bergen. Dem wollen wir jetzt weiter nachgehen.“ Diese Preisinformationsdienste sind kostenpflichtige Angebote, die sich an die am Markt beteiligten Unternehmen wenden. Mit den weit verbreiteten Preisvergleichs-Diensten und Apps für die Spritpreise an Tankstellen haben sie nichts zu tun.

Zu viel Information kann ein Problem sein

Durch die Veröffentlichung von sehr detaillierten Marktinformationen wie bei den Preisinformationsdiensten steige „generell das Risiko einer Kollusion, also einer stillschweigenden Einigung der Marktteilnehmer auf ein Preisniveau, das über dem Wettbewerbspreis liegt“, erklärt das Kartellamt das Problem an den Diensten. Zudem bestehe die Gefahr, dass einzelne Marktteilnehmer Preisnotierungen gezielt manipulierten.

„Zunächst werden wir prüfen, ob auf einzelnen Märkten oder marktübergreifend eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs besteht“, sagt Mundt zum nun eingeleiteten Verfahren. „Sollte sich dies bestätigen, werden wir die Ursachen angehen, um den Wettbewerb wieder zu beleben.“ Wie mögliche Maßnahmen dagegen aussehen könnten, kommentierte das Bundeskartellamt nicht, ebenso die Frage, wie lange die Prüfung dauern wird. 

Das Kartellamt hatte im Februar die Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel veröffentlicht. Darin hatten sich die Anhaltspunkte für mögliche strukturelle Probleme ergeben. Hinweise auf konkrete Kartellrechtsverstöße fanden die Wettbewerbshüter dabei allerdings nicht.