Der Streit zwischen Vereins- und Kapitalseite bringt bei 96 sogar die Lizenz in Gefahr. An einer angepeilten Lösung gibt es nun wieder erhebliche Zweifel.
Bei Hannover 96 steht die angepeilte Lösung des Lizenz-gefährdenden Streits um die Besetzung des Geschäftsführer-Postens vor dem Scheitern. Eigentlich schien eine Einigung nah: Der bisherige Sportdirektor Marcus Mann sollte zum Sport-Geschäftsführer befördert und der ehemalige Marketing-Direktor des Hamburger SV, Henning Bindzus, zum Finanz-Geschäftsführer berufen werden.
Doch in einer Erklärung der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG heißt es, man habe vom Verein Unterlagen als Grundlagen für die Beschlüsse bekommen, „deren Inhalte in wesentlichen Punkten von dem abweichen, was in den zurückliegenden Wochen als Kompromisslinie für die Bestellung der Geschäftsführung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA erörtert wurde“. Da es sich teilweise um vollständig neue Texte handele, sei eine kurzfristige Verständigung ausgeschlossen.
Kind: Alles wieder offen
Beim Aufstiegskandidaten der 2. Bundesliga sind die Führung des e.V. und die Gesellschafter des ausgegliederten Profifußball-Bereichs Hannover 96 GmbH & Co. KGaA seit Jahren zerstritten. Seit der Absetzung des langjährigen Profi-Geschäftsführers Martin Kind im vergangenen Jahr haben sich beide Seiten nicht auf einen Nachfolger einigen können. Der Club braucht jedoch laut Lizenzierungsordnung der Deutschen Fußball Liga einen Geschäftsführer, der den Lizenzantrag unterschreibt.
„Es wird jetzt eng“, sagte Kind der „Bild“. „Es sind auf einmal wieder ganz viele Punkte, an denen es hakt. Es ist eigentlich wieder alles offen. Es sind eigentlich alle Punkte, die wir glaubten, schon mal geklärt zu haben.“ In der Mitteilung hieß es, dass es nun Zeit für eine zeitlich befristete Interimslösung sei.
Robin Krakau, stellv. Vorstandsvorsitzender des Vereins, sagte „Bild“: „Die Vereins-Seite hat alle Unterlagen, die notwendig sind, übermittelt, sie liegen vor. Das heißt, dass die Geschäftsordnung, der Geschäftsverteilungsplan und der Beschluss zur Bestellung der beiden Geschäftsführer für unsere Gesellschaft vorliegt. Nach unserem Stand geht es jetzt nur noch darum, das bestimmte Vertrags-Details, die Herr Mann betreffen, von der Kapital-Seite besprochen werden müssen.“