Kriminalität: Tödlicher Angriff auf Jogger: Schweigen auf der Anklagebank

In Hochdorf wird ein Mann beim Joggen erstochen. Das mutmaßliche Motiv des Angreifers? Frust. Mehr nicht angeblich. Ein Gericht muss nun versuchen, mehr herauszufinden. Das könnte harte Arbeit werden.

Der junge Mann sitzt da wie auf einem Foto. Nichts regt sich bei ihm, er bleibt vollkommen bewegungslos. Als ihn die Richterin fragt, als die Dolmetscherin übersetzt und als die Staatsanwaltschaft die blutigen Details dessen verliest, was ihm vor dem Stuttgarter Landgericht vorgeworfen wird. Der afghanische Asylbewerber soll im vergangenen Jahr in Hochdorf (Kreis Esslingen) einen Jogger angegriffen haben. Mehrere Male habe er zugestochen, völlig überraschend und mit tödlichen Folgen. 

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Das Opfer, ein gebürtiger Franzose, war laut Staatsanwaltschaft erst knapp eine Viertelstunde auf seiner Joggingrunde unterwegs, als sich sein Weg mit dem seines mutmaßlichen Mörders gekreuzt haben soll. Vollkommen arglos sei der 56-Jährige gewesen, wehrlos auch, sagte der Staatsanwalt.

Aus reinem Frust zugestochen

Sein Leben habe der Sportler nur verloren, weil der Angeklagte seinen angestauten Frust entladen wollte. Eine Woche zuvor sei er aus einer Asylbewerberunterkunft in Hochdorf nach Wernau verlegt worden, außerdem hatte er sich erst kurz zuvor mit dem Hausmeister seiner früheren Unterkunft gestritten – wegen eines Schraubenziehers.

Viermal sei der Jogger in die Brust gestochen worden, ein Stich habe sein Herz getroffen, sagte der Staatsanwalt. Kurz habe er sich noch gegen den Angreifer gewehrt, dann sei er zusammengebrochen und innerhalb von nur einer halben Stunde an seinen inneren Blutungen gestorben.

Angeklagter wird wohl schweigen

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird sich das Gericht im Prozess gegen den mutmaßlichen Täter vor allem auf Zeugenaussagen, Gutachten und Beweisstücke stützen müssen. Der angeklagte Afghane wird sich nach Angaben seines Verteidigers eher nicht zu den Vorwürfen äußern. Das Landgericht Stuttgart will mindestens zwei Monate verhandeln. 

Nicht einwandfrei geklärt ist derzeit auch, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Verfahrensbeteiligte teilten am Rande des Prozesses mit, derzeit werde unter anderem der Gesundheitszustand des Mannes überprüft.