Prozess um Totschlag: Großmutter erstochen – Enkelin in Psychiatrie eingewiesen

Eine 39-Jährige greift eine Altenpflegerin an, wenige Wochen später bringt sie die eigene Großmutter um. Die Frau leidet unter Wahnvorstellungen und wird vom Gericht in eine Klinik eingewiesen.

In einem krankhaften Wahn attackiert eine Frau in Hamburg-Hausbruch eine Pflegerin und tötet wenige Wochen später ihre eigene Großmutter. Rund acht Monate nach den Taten hat das Landgericht Hamburg die Unterbringung der Enkelin in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Die 39-Jährige habe in einer Wahnvorstellung gedacht, sie werde von der Großmutter angegriffen und müsse sich verteidigen, sagte der Vorsitzende Richter, Matthias Steinmann. 

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft brachte die Beschuldigte die 83-Jährige am 12. März in der gemeinsamen Wohnung zu Fall und schlug ihren Kopf mehrmals auf den Boden. Anschließend stach sie der Großmutter vermutlich mit einem Messer mehrfach in den Oberkörper. Die 83-Jährige starb noch am Tattag in der Wohnung.

Pflegerin mit Glasscherbe im Gesicht verletzt

Auch bei einer weiteren Tat rund einen Monat zuvor handelte die in Russland geborene Deutsche nach Angaben des Richters im Zustand der Schuldunfähigkeit. Am 11. Februar hatte sie eine Pflegerin angegriffen, die zu dem Mehrfamilienhaus kam. 

Der Staatsanwaltschaft zufolge schlug die 39-Jährige die Frau bewusstlos. Dann soll sie sich auf die am Boden liegende Pflegerin gesetzt und ihr mit einer Glasflasche auf den Kopf geschlagen haben. Als die Frau wieder zu Bewusstsein kam und sich wehrte, habe die Angeklagte sie mit einer Glasscherbe im Gesicht verletzt.

Festnahme beim Zündeln im Park

Die Polizei hatte die 39-Jährige am 13. März, einen Tag nach der Tötung der Großmutter, am Neuwiedenthaler Teich in Gewahrsam genommen, weil sie sich auffällig verhalten hatte. Nach damaligen Angaben der Polizei soll sie an einem Gebüsch gezündelt haben.

Ein Anwohner hatte das beobachtet und die Polizei alarmiert. Die Beamten überprüften die Wohnung der 39-Jährigen und fanden die Leiche. Die Frau wurde am Tag darauf vorläufig in eine Psychiatrie eingewiesen. 

Pflegerin seit der Tat arbeitsunfähig

Die Strafkammer stellte nun fest, dass die 39-Jährige im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Totschlag und eine Körperverletzung begangen hat. Die Beschuldigte habe die Taten nicht bestritten und Angaben dazu gemacht. 

Den Angriff auf die Pflegerin habe sie verübt, weil sie im Wahn glaubte, die Frau habe nichts in ihrer Wohnung zu suchen. Infolge der Tat könne die Pflegerin ihren Beruf nicht mehr ausüben. Sie sei arbeitsunfähig und in psychiatrischer Behandlung.

Polizist sah Großmutter kurz vor ihrem Tod

Der gewaltsame Tod der Großmutter habe eine gewisse Tragik, erklärte der Richter und fragte: „Hätte man das verhindern können?“ Es seien mehrfach Anzeigen bei der Polizei erstattet worden. Am Tattag habe die Beschuldigte selbst die Polizei gerufen, weil sie angeblich Geräusche in der Wohnung gehört hatte. Ein Beamter kam in die Wohnung und sah die in ein Zimmer eingesperrte Großmutter. Er habe der Beschuldigten geraten, dies nicht zu tun.

Nach Angaben von Steinmann waren Oma und Enkelin sehr eng miteinander gewesen. Die 39-Jährige habe die demenzkranke Großmutter in ihrer Wohnung aufgenommen. Ihr Tod sei ein schockierendes Erlebnis, auch für die Beschuldigte. Es sei unklar, ob die alte Frau bei der Tat sehr leiden musste. „Wir können nur hoffen, dass es keinen langen Todeskampf gab“, sagte der Richter.

Gute Heilungschancen

Die 39-Jährige stelle eine Gefahr für die Bevölkerung dar und müsse darum bis zu einer Heilung in einer Klinik bleiben, sagte Steinmann. Was die Heilungschancen für die Beschuldigte angingen, sei er guten Mutes. Sie werde einige Zeit im Krankenhaus bleiben müssen. 

Der psychiatrische Sachverständige habe erklärt, dass ihre Krankheitseinsicht gewachsen sei und sie verstehe, dass sie Medikamente nehmen müsse. Außerdem habe sie die Unterstützung ihrer Mutter, die sie regelmäßig besuche. Der Richter wünschte ihr „alles Gute“.

Das sogenannte Sicherungsverfahren war bis zur Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.